AGB

1. Geltungsbereich

  • Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, insbesondere für unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst wenn wir hiervon Kenntnis haben, nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  • Kunden im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsabschluss

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  • Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Lieferung

  • Wir sind jederzeit zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die Teillieferung bzw. Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
  • Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware unser Werk/Lager innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so gilt die Frist als eingehalten, wenn wir die Versandbereitschaft dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist mitgeteilt haben.
  • Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf Streik oder Aussperrung – auch bei unseren Zulieferanten – oder auf nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferanten oder auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf andere unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer des Hindernisses.
  • Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme gleichmäßig über den gesamten Zeitraum zu verteilen.

4. Zahlung

  • Die Zahlungsbedingungen sowie die Behandlung der Verpackung und der Frachtbelastung werden durch unsere jeweilig geltenden Preislisten und Konditionsblätter geregelt, die insoweit Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind. Ist nichts anderes vereinbart, so gehen Verpackungs- und Frachtkosten zu Lasten des Kunden.
  • Die am Tag der Lieferung geltende Umsatzsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
  • Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns jedoch vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  • Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den zu zahlenden Betrag verfügen können. Skontozusagen stehen unter dem Vorbehalt des Ausgleichs aller fälligen Forderungen. Wechsel nehmen wir nur nach Vereinbarung erfüllungshalber an. Spesen trägt der Kunde.
  • Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Unbestrittene Forderungen können nur mittels erteilter Gutschrift in Abzug gebracht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann ein Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
  • Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so werden sämtliche Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden zustehen, sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  • UMSATZ: Die Berechnung des Umsatzes beinhaltet: Netto Umsatz (ohne MwSt.) unter eventuelle Abzug von Skonto, Delkredere, Frachtkosten, Verpackungskosten und Versicherungskosten.
  • BONIFIKATION: Die Berechnung der Bonifikation beinhaltet: Netto Umsatz (ohne MwSt.) der bezahlten Rechnungen unter eventuelle Abzug von Skonto, Delkredere, Frachtkosten, Verpackungskosten und Versicherungskosten.

5. Gefahrübergang

  • Die Gefahr (Transport- und Vergütungsgefahr) geht auf den Kunden spätestens über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk/Lager verlassen hat. Wird die Versendung auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versandbereitschaft auf ihn über.
  • Die Wahl des Versandweges und der Beförderung erfolgt nach unserem Ermessen, ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung.
  • Auf Verlangen des Kunden wird für eine Lieferung die vom Kunden gewünschte Versicherung auf seine Kosten abgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns gegenüber dem Kunden das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  • Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2. und/oder 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  • Soweit der Kunde die Ware umbildet oder verarbeitet, erfolgt dies stets im Namen und im Auftrag für uns. Wird die Verarbeitung bzw. Umbildung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vorgenommen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu vermieten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder Vermietung gegen andere erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Ware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung bzw. Umbildung weiterveräußert oder vermietet hat. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Ferner verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Mängelfeststellung

  • Für Mängel der Ware leisten wir dem Kunden zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl insbesondere Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  • Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware, bei Fehlmengen sofort bei Empfang uns gegenüber schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • Wählt der Kunde wegen eines Mangels der Ware nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  • Soweit der Kunde die Ware selber gebraucht oder die Ware ausschließlich an Unternehmer weiterverkauft wird, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – unter dem Vorbehalt, dass der Kunde uns den Mangel gemäß Absatz 3. dieser Bestimmung rechtzeitig anzeigte – ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  • Bei Zahlungsverzug und Kreditverfall des Kunden können wir die Erfüllung von Mängelansprüchen verweigern, bis der Kunde seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt hat, die dem Rechnungswert unserer gelieferten Ware abzüglich einer vorhandenen Mängeln entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht.
  • Die vorstehenden Absätze 1. bis 6. dieser Bestimmung stellen keine Garantieerklärungen von unserer Seite dar. Etwaige Ansprüche der Kunden aufgrund der von uns gesondert abgegebenen Garantieerklärungen bleiben unberührt.

8. Haftungsbeschränkungen

  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche der Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

9. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

  • Der Kunde darf Forderungen, die ihm aus der Geschäftsbeziehung gegenüber uns zustehen, ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder abtreten noch verpfänden.

10. Gerichtsstand

  • Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Freiburg.
  • Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  • Wir sind jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

11. Anzuwendendes Recht

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Haager Konvention vom 01.07.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

Stand: 26.09.2011